Helferberufe

Helfer/in (Fachpraktiker) im Bereich Landwirtschaft

Helfer/innen im Bereich Landwirtschaft unterstützen die Fachkräfte bei allen praktischen Arbeiten in der Erzeugung von land- und tierwirtschaftlichen Produkten. Sie arbeiten bei Saat-, Pflege- und Erntearbeiten sowie bei Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen mit. Außerdem helfen sie beim Bedienen und Warten von landwirtschaftlichen Geräten, Maschinen und Anlagen. Auch das Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen kann je nach Befähigung zu ihren Aufgaben gehören. Darüber hinaus reinigen sie den Hof und die Betriebsräume und führen ggf. einfachere Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden durch oder bessern die Wege aus. In Betrieben mit Tierhaltung bzw. -zucht pflegen und füttern die Helfer/innen nach Anweisung die Nutztiere, stellen Futtermischungen her, beschicken die Futteranlagen und führen Stallarbeiten aus. Verfügt der Betrieb über einen Laden oder Verkaufsraum, sorgen sie dort für Ordnung. Sie räumen Regale ein, zeichnen Waren aus und helfen bei der Dekoration z.B. von Schaufenstern. Darüber hinaus übernehmen sie Sortier- und Reinigungsarbeiten und wirken bei der fachgerechten Lagerung der land- und tierwirtschaftlichen Produkte mit.

Es ist keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Helfer/innen im Bereich Landwirtschaft werden in der Regel am Arbeitsplatz eingewiesen. Je nach Tätigkeitsbereich können jedoch einschlägige praktische Erfahrungen von Vorteil sein, z.B. in der Tierzucht und -haltung.

 

Helfer/in (Fachpraktiker) in der Pferdewirtschaft

Die Ausbildung zum Helfer/Helferin in der Pferdewirtschaft ist speziell für Menschen mit Handicaps eingeführt worden, um auch ihnen in dem Bereich Umgang und Pflege von Pferden einen qualifizierten Beruf anbieten zu können.

Als Voraussetzung für die Ausbildung muss der Bewerber ein entsprechendes Attest vorlegen. Ein schulischer Abschluss ist nicht erforderlich.

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre, danach wird eine Abschlussprüfung abgelegt. Mit dem erfolgreichen Abschluss hat der Teilnehmer automatisch einen Hauptschulabschluss.

Im Rahmen der Ausbildung werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt: betriebliche Zusammenhänge, Versorgen, Pflegen, Führen und Transportieren von Pferden, Wissen über das Pferd allgemein, Tiergesundheit und Tierhygiene, Futter und sein Ursprung und vieles mehr.

Der Pferdewirtschaftshelfer (Fachpraktiker/-in in der Pferdewirtschaft) wird derzeit nur in einigen Bundesländern ausgebildet (z.B. Hessen, Reinland-Pfalz), leider nicht im Land Brandenburg.

◾Ausbildungsdauer: drei Jahre.

◾Ausbildungsform: duale Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, (z.B. Berufsbildungswerke)

◾Zugang: Die Ausbildung kann man auch ohne Schulabschluss beginnen. Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer dafür geeignet ist. Notwendig ist ein psychologisches Gutachten. Das muss eine dauerhafte Beeinträchtigung/ Behinderung bestätigen, die es dem Jugendlichen nicht möglich macht, auf längere Sicht eine "normale" Ausbildung durchzustehen.

◾Ausbildungsvergütung: Bei der Ausbildung im Betrieb gibt es eine Vergütung. Über Förderungsmöglichkeiten und Berufsausbildungsbeihilfe informieren die Agenturen für Arbeit.

 

Helfer/in (Fachpraktiker) im Gartenbau

Helfer/innen im Bereich Gartenbau führen in Gärtnereien, in Gartenbaubetrieben, im Landschaftsbau oder in Floristikfachgeschäften sowie in öffentlichen und privaten Gartenanlagen meist einfachere oder zuarbeitende Tätigkeiten aus.

Typische Branchen

Helfer/innen im Bereich Gartenbau finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus
  • in Friedhofsgärtnereien
  • in Floristikfachgeschäften
  • in Baumschulen
  • in der Immobilienverwaltung

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • bei Gartenbauämtern, in Forstbaumschulen, in Betrieben zum Anbau von Edelpilzen sowie in botanischen Gärten

Es ist keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Helfer/innen im Bereich Gartenbau werden in der Regel am Arbeitsplatz eingewiesen. Je nach Tätigkeitsbereich können jedoch einschlägige praktische Erfahrungen von Vorteil sein, z.B. im Floristikgewerbe.

 

Helfer/in (Fachpraktiker) in der Hauswirtschaft

Helfer/innen im Bereich Hauswirtschaft führen z.B. in Heimen für Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderung, in Tagesstätten oder Privathaushalten meist einfachere oder zuarbeitende Tätigkeiten aus.

Typische Branchen

Helfer/innen im Bereich Hauswirtschaft finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Heimen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderung
  • in Privathaushalten
  • in Krankenhäusern
  • in kirchlichen Einrichtungen
  • in Tagesstätten
  • in landwirtschaftlichen Unternehmen oder Hofgemeinschaften

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Jugendherbergen, Betriebskantinen oder Schulküchen

Es ist keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Helfer/innen im Bereich Hauswirtschaft werden in der Regel am Arbeitsplatz eingewiesen. Je nach Tätigkeitsbereich können jedoch einschlägige praktische Erfahrungen von Vorteil sein, z.B. in der Zubereitung von Speisen, in der Wäschepflege oder in der Gebäudereinigung.

Sonstige Zugangsbedingungen: Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.